EXPA-AG 29. November 2016

Nächster Termin der EXPA-Arbeitsgruppe Bremen:

29. November 2016 bei F.O.K.U.S, Gröpelinger Heer Str. 246A / Ecke Bersestr.

16:00 bis 17:30 offene AG Auf Wunsch evtl. bis 19:30

Themen:

wir kommen mit den unten genannten Themen vom 15.11.2016  nicht voran und wollen vor allem -  unsere eigene Arbeit überdenken -  Unterstützung suchen z.T. mit den u.g. Ideen -  EXPA-AG Ankündigungen in Medien -  Angebote  der  Freiwilligenagentur

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die eigentliche inhaltliche Arbeit müssen wir leider weiter zurückstellen -  Begleitung des Modellprojektes in BHV durch die EXPA -  Beiträge von Heike O. für unsere Homepage -  Angebote "Recovery" und "Gewaltfreie Kommunikation" -  was hilft wirklich? Moderationskarten auswerten

die Abstimmung zu unseren Aktivitäten insbesondere der aktuellen Gremienarbeit im Rahmen (Psychiatrie 2.0) läuft nebenher in Gesprächen „auf dem Flur“ oder Telefonaten.

Bitte Rückmeldung an Ansprechpartnerin.

Rückblick auf den 15. November:
  • Der Termin ist bestimmt durch den Einsatz von Jürgen K. für Meike S., die sich jetzt bereits über 7 Monate in forensischer Zwangsunterbringung/ Untersuchungshaft befindet (einstweilige Unterbringung gemäß §126a stopp). Das ist sicherlich rechtlich sehr bedenklich. Meike S. selbst hat bereits die Besuchskommission angerufen, die sich für sie hinsichtlich der Behandlung im Maßregelvollzug eingesetzt hat. Die BK hat jedoch keinen Einfluss auf Justiz und  Rechtsprechung. Nach allem was Jürgen K. schildert, ist sehr fraglich ob die lange einstweilige Unterbringung angemessen ist. Wer an Details interessiert ist und sich für Meike S. einsetzen will, kann sich an die Unterstützergruppe wenden.

Die Unterstützergruppe trifft sich jede Woche dienstags ab 18:00 an der Tiefer. Wir können an dieser Stelle keine Stellungnahme abgeben, jedoch den Fall kurz darstellen. Jürgen K. schildert u.a.:

Die Staatsanwaltschaft wirft Meike S. vor, nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten zu dessen Lasten Beleidigungen, Nötigungen, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen Kontaktverbote begangen zu haben. Entscheidend für die Unterbringung war dabei offenbar ein Strafregisterauszug, der besagt, sie sei bereits mit Gewaltdelikten (körperliche Gewalt) in Erscheinung getreten.  Die Staatsanwaltschaft Bremen hat allerdings am 14.7.2014 eine Auskunft beim Bundeszentralregister eingeholt. Die Auskünfte wiesen jedoch keine Einträge auf.

Der Prozess am Landgericht Bremen verläuft bisher sehr einseitig. Z.B. wurden keine Entlastungszeugen von Meike S. aufgerufen. Der Weser-Kurier berichtet am 1.11.2016 und 5.11.2016 entsprechend einseitig ohne weitere Hintergrundinformation. Weitere Prozesstage 24. / 25.11. 2016.

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